Ein wichtiger Baustein der Musikschulverwaltung ist die korrekte und möglichst nervenschonende Abrechnung der Unterrichtsgebühren und der Lehrerhonorare. MSVplus kann Sie bei beidem unterstützen:
Schülerabrechnung
Schülerabrechnung: Unterrichtsgebühren-Ermittlung
MSVplus ermittelt die fälligen Gebühren automatisch aus den eingegeben Unterrichtsbelegungs- und Stundenplandaten. Dadurch, dass Sie die Unterrichtsbelegungen der Schüler jeweils mit Start- und Enddatum eingeben, kann das Programm selbst erkennen, in welchen Monaten der Unterrichtspreis fällig ist und ab wann – bei einer Kündigung – der Betrag nicht mehr erhoben werden darf.
Wenn ein neuer Schüler mitten im Monat mit dem Unterricht beginnt, kann MSVplus nach Ihren Vorgaben selbstständig den gewünschten anteiligen Monatsbeitrag errechnen.
Daneben haben Sie noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, auf den Unterrichtspreis Einfluss zu nehmen. Neben Rabatten und Unterrichtspausen eignet sich dazu auch die Option für „feste Endbeträge“.
Der Schülerabrechnungs-Prozess erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt ermitteln sie die pro Schüler und somit dann pro Zahler fälligen Unterrichtsgebühren für den Abrechnungsmonat. Diese werden in das Zahlerkonto als Fälligkeiten eingetragen (siehe folgender Abschnitt), wo auch schon andere Posten eingetragen sein können – etwa manuell eingegebene Beträge, Anmeldegebühren usw.
Im zweiten Schritt erfolgt dann die Verbuchung der Zahlungseingänge. Für Barzahler und Überweiser können Sie in der übersichtlichen Offene-Posten-Liste die Zahlungseingänge verbuchen. Für Lastschriftzahler veranlassen Sie nun den Lastschrifteinzug (siehe unten).